Mit 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Gotha, Ohrdrufer Straße, FR stadtauswärts innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto ergab 68 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gotha übersandte Vordruck Anhörung
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