Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, Vahrenwalder Straße, FR stadteinwärts mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Hannover übersandt.
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