Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hoisdorf, auf der Bahnhofstraße die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 75 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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