Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mettmann, Johannes-Flintrop-Straße, FR Jubiläumsplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät Jenoptik durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 20 km/h. Es wurden 38 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung
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