Auf der B 191, Parchim 02, Abs. 180, Abschnitt 111, km 10,440, in Richtung Ludwigslust wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.12.2015 um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden 83 km/h mit Messgerät PoliScan Speed , bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.