Auf der B 191, Parchim 02, Abs. 180, Abschnitt 111, km 10,440, in Richtung Ludwigslust wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.12.2015 um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden 83 km/h mit Messgerät PoliScan Speed , bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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