Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, auf der Rövershäger Chaussee, L 22 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 43 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h. Bußgeldbescheid über 210,00 € Bußgeld wurde erlassen. Wegen Voreintragung wurde Regelsatz des Bußgeldes erhöht.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2 a StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock

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