Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schaalby, auf der Raiffeisenstraße, K 114, Richtung Schleidörfer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 80 km/h mit Messgerät LEIVTEC XV 3 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandte Zeugenfragebogen
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