Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerte, Kreis Unna, Zum Wellenbad, Fahrtrichtung Ruhrbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h durch Messung mit LEIVTREC XV3 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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