Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Trier, Stadt Trier, Spitzmühle ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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