Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Werne, Goetheweg, Fahrtrichtung Stadtmitte ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 54 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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