Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 07.04.2016 in Wiebaden, Mz.-Kostheim, Hochheimer Straße, Ri. Mz.-Kastel wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 76 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Die Messung wurde mit Lassergerät durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt

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