Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89522, Heidenheim, auf der Mergelstetter Reute, Höhe Einfahrt Heideköpfe begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 71 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidenheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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