In Solingen, auf der Auguststraße, in Höhe Nr. 68, in FR Konrad-Adenauer-Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät VDS M 5, RAD2 52 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Solingen übersandte Anhörung
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