Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 14197, Berlin, BAB 100 Nord, Ausfahrt Überbauung Schlangenbader Straße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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