Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt (Oder), auf der Berliner Straße, in Richtung Herbert-Jensch-Straße mit 42 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot RADAR, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) übersandt.

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