Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 40 km/h 65 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffiphot-S und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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