Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Werningerode, auf der Friedrichstraße (Kita). Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Frontfoto 54 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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