Bei einem Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Parchim 02, Abs. 180, km 10,440, in Ri. Ludwigslust um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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