Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10179, Berlin Mi., Jannowitzbrücke, Ri. Alexanderstr. um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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