Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10585, Berlin, Kaiser-Friedrich-Straße um 11 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 41 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizei Berlin erhob 120,00 € Bußgeld
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