Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10713 Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd um 37 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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