Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12529, Schönefeld, Stat. 1185, Waßmannsdorfer Chaussee, ggü. Nr. 20, FR Kirchstraße um 38 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 882 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät Vitronic PS, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schönefeld übersandte Vordruck Anhörung

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