Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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