Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14197, Berlin, auf der BAB Süd, Einfahrt Überbauung Schlangenbader Str. Süd  überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Zeugenfragebogen

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