Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14197, Berlin, auf der BAB Süd, Einfahrt Überbauung Schlangenbader Str. Süd überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät , Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Zeugenfragebogen
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