Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 64832, Babenhausen, auf der Darmstädter Straße ggü. Nr. 34 um 10 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 60 km/h, Beweismittel: Sensormessung und Foto. Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Babenhausen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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