Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 05.07.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bonn, auf der Römerstraße, geg. Haus Nr. 243, Fahrtrichtung Estermannstraße um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO 3.0 , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn

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