Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Darmstadt, auf der Heinrichstraße, Ecke Wilhelmstraße, FR Karlstraße um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen
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