Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Fliegenberg, auf der Steller Chaussee, Höhe Hs.-Nr. 22, Richtung Stelle um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Radarmessung, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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