Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg-Ebnet, Schwarzwaldstraße 346, O-W, stadteinwärts um 18 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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