Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, Kieler Straße 221, in Rtg. Stellingen um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 56 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erhob 30,00 € Verwarnungsgeld
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