Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Karsdorf, B 170, Bushaltestelle um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 68 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhob 70,00 € Bußgeld.

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