Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Krefeld, Tönisberger Str. zw. H.-Nr. 43u. St. Huberter Landstr. um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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