Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mönchengladbach, auf der Theodor-Heuss-Straße, FR Brandenberger Straße um 34 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung

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