Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuenkirchen, Emsdettener Straße, FR St. Arnold um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 Trailer und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt erhob 260,00 € Bußgeld

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