Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Oldenburg, Vahlenhorst vor Hnr. 78 ( PKW mit Anhänger) um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Lasermessgerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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