Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Saarbrücken-Fechingen, An der Heringsmühle, Fahrtrichtung Provinzialstraße um 26 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 56 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte Anhörung

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