Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Markranstätt, auf der B 186, Zwenkauer Straße, FR OM Markranstätt um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350, stationäre Messanlage, Frontfoto, Bußgeld: 80,00 €, 1 Punkt
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig
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