Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Freiburg, auf der Schwarzwaldstraße, auswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Freiburg eröffnet.

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