Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hannover, auf der Vahrenwalder Str. um 30 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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