Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Köhlbranbrücke, Frtg. Roßdamm die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Video-Band-Aufzeichnung ergab 90 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erhob 520,00 € Bußgeld

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