Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,697, Karlsruhe-München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Sensormessung durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung  von 32 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330 und Foto wurden 132 km/h dokumentiert. Bußgeld: 120,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid.

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