Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 25.10 .2015 in Elz, BAB 3, km 99,930, Richtung Frankfurt/Main, mittlere Spur wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h festgestellt. Die Messung ergab 128 km/h bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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