Am 03.12..2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Bebra-Breitenbach, K 60, Höhe Dachsfeld, km 0017/2,8, Richtung Rotenburg an der Fulda um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 72 km/h, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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