Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330 mit Tatfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 166 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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