Auf der BAB 71,Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt bei km 125,2 auf der Überholspur wurde die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Die durchgeführte Piezomessung dokumentierte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 99 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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