Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Köln-Zoobrücke, Höhe Auenweg, in Fahrtrichtung Kalk um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die durchgeführte Radarmessung ergab 72 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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