Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Titz, B 55, Einmündung L 12, bei Rödingen, Rtg. Bergheim, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung
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