Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 74 OL Halbe, Teupitzer Straße, in Richtung BAB 13 um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Messgerät TPH-S stationär, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald
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