Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.01.2016 im Landkreis Göttingen, Gemarkung Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,00, Rtg. Göttingen um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 139 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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