Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freiburg, im Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h durch Induktionsschleifenmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“