Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freiburg, im Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h durch Induktionsschleifenmessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg Anhörung
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